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There are no translations available. Geschäftsbedingungen für Teampartner ( TP ) der RyZoom Vertriebs GmbH ( Fassung 21.01.09 )PräambelDie RyZoom Vertriebs GmbH garantiert nach bestem Wissen und Gewissen alles zu tun, um alle Teampartner zufrieden zu stellen. Es ist unser Bestreben, dass alle Partner von unserem Wachstum profitieren. Wir bieten alle vertretbaren Hilfen an, damit sie ein stabil wachsendes Einkommen aufbauen und geniessen können. 1. DefinitionenDer Begriff "Vertrag" steht für den Teampartnervertrag, "TP“ für Teampartner. Grundlage dieses zwischen der Ryzoom Vertriebs GmbH und dem TP abgeschlossenen Vertrages sind diese Geschäftsbedingungen und der Marketingplan, welche der TP erhalten und verstanden hat und als rechtlich verbindlich anerkennt. 2. TeampartnervertragDer Vertrag kommt durch Annahme des Teampartnerantrages durch die RyZoom Vertriebs GmbH zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Durch Zustandekommen des Teampartnervertrages erhält der TP das Recht, vom Unternehmen Produkte zum Großhandelspreis zu erwerben. 3. StrukturDer TP ist berechtigt aber nicht verpflichtet, durch das Anwerben weiterer TP eine Verkäuferstruktur aufzubauen, an deren Umsätzen er nach dem Marketingplan der RyZoom Vertriebs GmbH bei vertragskonformen Verhalten provisionsberechtigt ist. Als Sponsor (Anwerber) eines neuen Teampartners gilt der TP, welcher die Erstwerbung zur Anwerbung des neuen Teampartners betrieben hat und ab diesem Zeitpunkt bis zum Antragsabschluss in positivem Kontakt verblieben ist. 4. KündigungDer TP kann jederzeit aus beliebigen Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Soweit der TP diesen Vertrag kündigen möchte, hat er die RyZoom Vertriebs GmbH schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien bleibt hiervon 5. Stellung des TeampartnersDer Teampartner ist ein unabhängiger, selbständiger Gewerbetreibender. Er wird weder als Agent, Angestellter, Franchisenehmer, Bevollmächtigter noch als Vertreter für die RyZoom Vertriebs GmbH tätig. Der TP ist allein dafür verantwortlich, alle für ihn und sein Geschäft geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere darf der TP die Produkte der Ryzoom Vertriebs GmbH nicht mit unerlaubten Werbemethoden wie z. B. unerlaubte Heilaussagen, Spamwerbung, Herabsetzung von Konkurrenzprodukten, bewerben. Auch wenn das Unternehmen auf geltende Gesetze, Regeln und Anforderungen hinweist, trägt der TP die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige Führung seiner Vertriebspartnerschaft. Aus diesem Grund entbindet der TP das Unternehmen, seine Führungskräfte, Vertreter, Berater und Angestellten 6. Rechte u. Pflichten des TPEin registrierter Teampartner hat Anspruch auf die im Marketingplan angegebenen Boni und Provisionen. Die Leistungen und Verdienstmöglichkeiten für Teampartner, 7. Änderung des MarketingplansDer Marketingplan kann hinsichtlich der Einkaufspreise der Produkte, der Punktebewertung und der jeweiligen Provisionssätze von der RyZoom Vertriebs GmbH geändert werden. Etwa erforderliche Änderungen werden stets mit dem dafür vorgesehenen Führungskreis besprochen und nach Möglichkeit entsprechend deren Vorschlägen abgestimmt. Die Änderungen werden dem Vertriebspartner schriftlich oder per e-mail mitgeteilt. Soweit der Vertriebspartner nicht innerhalb von sechs Wochen dem neuen Marketingplan widerspricht, gilt dieser als akzeptiert. Im Falle des Widerspruchs steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Monats zu, in 8. Rückgabe von ProduktenEin TP, welcher seine Tätigkeit beendet, kann die von ihm in den letzten vier Wochen vor dem Ausscheidedatum bestellten und erhaltenen Waren zurückgeben, wenn die Waren inkl. der Verpackung unverkauft und unbeschädigt und nicht leer sind. Der TP hat die Waren, welche er zurückgeben will, einzeln aufzulisten und diese Auflistung zusammen mit einem Kaufnachweis der RyZoom Vertriebs GmbH zu übergeben. Nach Genehmigung der Erstattung durch die RyZoom Vertriebs GmbH erhält der TP den ursprünglichen Einkaufspreis abzüglich der hierauf gezahlten Boni, auch an TP in vorrangigen Ebenen, und abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 15 % des Einkaufspreises erstattet. 9. Werbung, Internet u. MarkenDie Markenrechte sind wie folgt geregelt: Die Verwendung der Marken, Firmenkennzeichnungen, Logos, Bildmarken und Sujets sowie der Bezeichnungen WTC, World Trade Center Confederation of Germany sowie damit verwechselbare Bezeichnungen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind von RyZoom als Vorlagen bereitgestellte Die Verwendung von Marken, Wortmarken, Firmenkennzeichnungen, Logos, Bildmarken und Sujets der RyZoom GmbH ist ohne ausdrückliche Genehmigung der RyZoom GmbH nicht gestattet. RyZoom stellt seinen Beratern professionelle Homepages zur Verfügung. Eine Verbindung mit echten Domainnamen (wie z.B. RyZoom.de, etc.) ist nur auf von der RyZoom GmbH zur Verfügung gestellten Seiten mit Zusatz wie z.B. RyZoom-Powerteam.de etc. erlaubt. RyZoom kann die Verwendung von Domainnamen 10. DatenschutzDie RyZoom Vertriebs GmbH verwendet die personenbezogenen Daten des Teampartners durch Erhebung, Speicherung und Verarbeitung im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden an den Sponsor und an dessen zuständige Führungskraft weitergegeben. Der Teampartner stimmt dieser Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu. Er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten an Teampartner der RyZoom Vertriebs GmbH weitergeleitet und die RyZoom Vertriebs GmbH oder die mit seiner Betreuung beauftragten Teampartner der RyZoom Vertriebs GmbH Kontakt zu ihm aufnehmen 11. Verkauf / VererbungDer Verkauf der Teampartner-Position ist mit ausdrücklicher Zustimmung der RyZoom Vertriebs GmbH, welche vor dem Verkauf schriftlich einzuholen ist, möglich. Die Vererbung der Teampartner-Position richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 12. Anwendbares Recht / GerichtsstandDieser Vertrag und alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestehenden Ansprüche, Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13. Salvatorische Klausel"Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung diese durch eine Neue ersetzen, deren faktischen und wirtschaftlichen Folgen dem Willen beider Parteien im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entspricht." |
| Last Updated on Tuesday, 13 April 2010 17:27 |
